Auf Fotos zeigt der Betriebs­leiter des Frei­bads Plöt­zensee den Hit­ler­gruß. Der Beschul­digte sei inzwi­schen aus der Szene aus­ge­stiegen, sagt der Pächter. Doch das ist offenbar nicht der ein­zige ras­sis­ti­sche Vor­fall in dem Bad.

Dem Betriebs­leiter des Frei­bads Plöt­zensee, Mike Z., wird öffent­lich vor­ge­worfen, offen als Rechts­ex­tre­mist zu agieren. Fest steht, dass dieser früher in der Neo­na­zi­szene aktiv war. Auf dem links­ori­en­tierten Blog „recherche-und-aktion.net“ wurden in dieser Woche meh­rere Fotos ver­öf­fent­licht, die ihn beim Zeigen des Hit­ler­grußes sowie als Teil­nehmer bei rechts­ex­tremen Demons­tra­tionen zeigen. Schon Ende Mai hatte der Event­ver­an­stalter Jan Stens dem Pächter sowie den Ange­stellten des Frei­bads vor­ge­worfen, sich mehr­fach ras­sis­tisch geäu­ßert zu haben. Nach Tagesspiegel-Informationen stellte Stens Anzeige wegen ras­sis­ti­scher Belei­di­gung, die Betreiber erteilten Haus­ver­bote gegen ihn. Eine lange geplante gemein­same Ver­an­stal­tung wurde abge­sagt.

Auf einem Foto zeigt der Schwimm­bad­leiter den Hit­ler­gruß

Das Foto mit dem Hit­ler­gruß ist unda­tiert, die Fotos von den Demons­tra­tionen sollen angeb­lich im Mai und Juni 2010 ent­standen sein. Erik Müller, der Pächter des Frei­bads, nimmt Mike Z. in Schutz: „Er kam 2011 als Aus­steiger aus der Neo­na­zi­szene zu uns. In zwei Jahren ist er in keinster Weise mit rechts­ra­di­kalen Äuße­rungen auf­ge­fallen, es gab auch keine Beschwerden der Bade­gäste.“ Mike Z. hat seinen Wohn­sitz auf dem Gelände des Frei­bads Plöt­zensee, er gilt als Ver­trau­ens­mann des Päch­ters. Laut Müller gebe man Kri­mi­nellen regel­mäßig eine zweite Chance im Freibad, man koope­riere in einem Reso­zia­li­sie­rungs­pro­gramm mit der JVA Haken­felde. Laut Müller seien neben den nor­malen Ange­stellten bis­lang ins­ge­samt acht Frei­gänger – vom Auto­schieber bis zum Bank­räuber – im Freibad tätig gewesen. Über die rechte Ver­gan­gen­heit seines lei­tenden Ange­stellten sagt Müller: „Selbst­ver­ständ­lich muss er dafür gera­de­stehen. Wenn er jetzt noch in der rechten Szene aktiv wäre, wäre er sofort weg. Für Ras­sismus ist in unserem Freibad kein Platz.“ Mike Z. habe vor seiner Tätig­keit im Freibad eine Erklä­rung unter­schrieben, in der er sich von seiner Ver­gan­gen­heit dis­tan­ziere – dies sei Vor­aus­set­zung für eine Anstel­lung gewesen.

Nur im öffent­li­ches Dienst können Ange­stellten wegen ras­sis­ti­schen Äuße­rungen belangt werden

Solange er auf der Arbeit keine ras­sis­ti­schen Mei­nungen ver­tritt, kann er ohnehin nicht zur Rechen­schaft gezogen werden. „Per­sön­liche Gesin­nungen können nur dann sank­tio­niert werden, wenn ein klarer Bezug zum Arbeits­ver­hältnis her­ge­stellt werden kann“, sagt Arbeits­recht­lerin Nathalie Ober­thür vom Deut­schen Anwalts­verein. Nur im öffent­li­chen Dienst gebe es höhere Anfor­de­rungen an die Staats– und Ver­fas­sungs­treue der Ange­stellten – und seit 2009 wird das Freibad Plöt­zensee privat geführt. Ver­pachtet wurde das Freibad von den Ber­liner Bäder­be­trieben. Dort sah man am Freitag zunächst keinen Grund zum Ein­greifen. „Das Per­sonal wird vom Pächter ein­ge­setzt. Sollte es aber Ermitt­lungen der Polizei geben, werden wir den Pächter zur Stel­lung­nahme auf­for­dern“, sagt Spre­cher Mat­thias Oloew.

Quelle: Der Tages­spiegel, 10. August 2013