Plötzensee Vor zwei Wochen ertrank der 35-jährige gebürtige Kameruner Aneck E. im See des Strandfreibads Plötzensee. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft die Untersuchungen eingestellt
von Tobias Raff
Was sonst eher geringe mediale Aufmerksamkeit erregt, geriet in diesem Fall ins Gegenteil, denn Aneck E. ist gebürtiger Kameruner und der Bademeister, der zu diesem Zeitpunkt im Strandfreibad Plötzensee seinen Dienst versah, Mike Z., war früherMitglied der Freien Nationalisten Berlin-Mitte, einer neonazistischen Organisation. Kurz nach dem Unfall wurden Vorwürfe gegen Mike Z. laut, in denen von unterlassener Hilfeleistung die Rede war. Eine Person, die vom gegenüberliegenden Ufer zum Strandbad geschwommen war, um Hilfe zu holen und deshalb Mike Z. ansprach, bemerkte später:
Ich habe gedacht, ich rede gegen eine Wand!
Die Polizei und die zuständige Staatsanwaltschaft sind sich ihrer Sache indes ausgesprochen sicher. So haben die Behörden nunmehr verlauten lassen, dass Mike Z. in keinem Fall dem Kameruner Aneckt E. habe helfen können, vor allem da dieser unter erheblichem Alkoholeinfluss gestanden habe. Diese Aussage kann zunächst einmal getrost angezweifelt werden. Ein ausgebildeter Rettungsschwimmer, wie Mike Z. einer ist, benötigt für die ca. 120 Meter entfernte Stelle zwischen 1 und 2 Minuten in Kraullage. Dringend muss aber auch öffentlich geklärt werden, ob es sich um einen Badeunfall oder um atypisches Ertrinken handelte, also einen sogenannten Badetot.
In beiden Fällen dauert, auch bei alkoholisierten Personen, der Ertrinkungstod aufgrundunterschiedlicher Phasen eine gewisse Zeitspanne. Eine Zeitspanne, in der Aneck E. möglicherweise gerettet hätte werden können und jetzt noch am Leben wäre. Auch die Art und Weise von möglichen Verbindungen von Mike Z. zu neonazistischen Gruppierungen liegt im Dunkeln. Offiziell habe sich Mike Z. bereits vor einiger Zeit von dieser Ideologie los gesagt und sei Teil eines vom Verfassungsschutz initiierten Austeigerprogramms. Nachweise darüber fehlen völlig.
Es sind zuviele Fragen offen und die Einstellung der Untersuchungen nach bereits zwei Wochen weckt noch mehr Misstrauen. Der abschließende Hinweis der Polizei und Staatsanwaltschaft, dass jeder, der jetzt noch behaupte, dass Mike Z. den 35-jährigen Kameruner habe ertrinken lassen, den Straftatbestand der Verleumdung erfülle und sich damit strafbar mache, ist mindestens genauso bizarr, wie der ganze Vorgang.
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Quelle: Freitag, 3. August 2014